Pflegeberatung

Pflegedienstleitung

Ansprechpartner

Team
Pflegedienstleitung


Tel: 06571 69 77-13
pflegedienst(at)kv-bks-wil.drk(dot)de

Kurfürstenstraße 7 a
54516 Wittlich

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommen unsere Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse durch den Pflegedienst abgerechnet.
Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistungen sowie entlastende Betreuungsmaßnahmen. Diese werden durch unseren professionellen ambulanten Pflegedienst als Vertragspartner der Pflegekassen erbracht.

PflegegradPflegegeldPflegesach-
leistung
Entlastungs-
leistung 
je Monat
1  131 Euro
2347 Euro796 Euro131 Euro
3599 Euro1.497 Euro131 Euro
4800 Euro1.859 Euro131 Euro
5990 Euro2.299 Euro131 Euro

In Pflegegrad 1 sind die Entlastungsleistungen auch für Pflege einzusetzen, bei den anderen Pflegegraden nicht.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Verwandte Themen

Die ambulante Pflege des DRK sorgt dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, Pflegerin

Ob Wohnung, Einkauf, Wäsche oder Garten: Unsere hauswirtschaftliche Hilfen entlasten Sie im Alltag.

Tagsüber können Pflegebedürftige in der DRK-Tagespflege betreut werden. Die Tagespflege bietet ihnen Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten.

Die ambulante Pflege des DRK sorgt dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, Pflegerin

Ob Wohnung, Einkauf, Wäsche oder Garten: Unsere hauswirtschaftliche Hilfen entlasten Sie im Alltag.

Tagsüber können Pflegebedürftige in der DRK-Tagespflege betreut werden. Die Tagespflege bietet ihnen Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende Spenden