Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unsere Pflegedienstleitung vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie dasselbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Die Pflegedienstleitung ist erreichbar
telefonisch 06571 6977 14
per e-Mail pflegedienst(at)kv-bks-wil.drk(dot)de
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse durch den Pflegedienst abgerechnet.
Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistungen sowie entlastende Betreuungsmaßnahmen. Diese werden durch unseren professionellen ambulanten Pflegedienst als Vertragspartner der Pflegekassen erbracht.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesach- leistung | Entlastungs- leistung je Monat |
1 | 131 Euro | ||
2 | 347 Euro | 796 Euro | 131 Euro |
3 | 599 Euro | 1.497 Euro | 131 Euro |
4 | 800 Euro | 1.859 Euro | 131 Euro |
5 | 990 Euro | 2.299 Euro | 131 Euro |
In Pflegegrad 1 sind die Entlastungsleistungen auch für Pflege einzusetzen, bei den anderen Pflegegraden nicht.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 € im Kalenderjahr. Zusätzlich können bis zu 843 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege hinzugerechnet werden, wenn das Budget nicht vollständig abgerufen worden ist. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung und die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf
- wir beraten Sie gerne!
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