Geschichte
Die ursprüngliche und erste Genfer Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ wurde im Jahr 1864 von 16 Staaten angenommen. Sie wurde in den folgenden Jahrzehnten, z.B. durch die Abkommen der Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 sowie das Genfer Abkommen von 1929, ergänzt. Insbesondere weil im Zweiten Weltkrieg durch technische Weiterentwicklungen bedeutend mehr Zivilisten getötet wurden als zuvor, hat man die Genfer Abkommen am 12. August 1949 schließlich auch auf Zivilpersonen ausgedehnt.
Geschützte Personen
Schutz von Journalisten
Verbotene Waffen
Verbotene Kriegsmethoden
Schutzzeichen
Anerkannte Schutzzeichen zeigen, dass Personen und Gegenstände neutral und im Sinne der Genfer Abkommen im Einsatz sind - etwa zur Bergung oder Versorgung von Verwundeten. Sie sollen Kämpfende von Angriffen abhalten. Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der zurzeit nicht mehr verwendete Rote Löwe mit roter Sonne, werden in den Genfer Abkommen als Schutzzeichen anerkannt. Im dritten Zusatzprotokoll aus dem Jahr 2005 wurde der Rote Kristall als weiteres Schutzzeichen aufgenommen.
Sehenswert dazu ist der Film „A universal code“ vom IKRK – dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz – den Sie auf der entsprechenden Website finden können.