Sie befinden sich hier:

  1. Aktuell
  2. DRK-Finanzhilfe II

Ansprechpartner

Leiterin Servicestelle Ehrenamt

Frau
Beatrice Adler

Tel: 06571 69 77-23 
b.adler@kv-bks-wil.drk.de

Kurfürstenstraße 7 a
54516 Wittlich

DRK-Finanzhilfen II

Das Deutsche Rote Kreuz hat während der Akutphase des Unwetters / Hochwassers im Juli 2021 umfangreiche Hilfen bei der Bewältigung der Schadenslage und der Versorgung der betroffenen Bevölkerung geleistet und ist nach wie vor für die Menschen in der Region im Einsatz. Die DRK-Finanzhilfen II schließen sich an das erfolgreiche DRK-Förderprogramm „Kita- und Schulstarter Soforthilfe“ an und bietet den Betroffenen eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.

Die DRK-Finanzhilfen II umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Wiederbeschaffungsmaßnahmen von notwendigen Haushaltsgegenständen und Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Dazu können u.a. Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege und Hausrat gehören.

Eckpunkte der DRK-Finanzhilfen II

  • Pro geschädigten Haushalt ist nur ein Antrag möglich.
  • Für jeden Hausstand können bis zu 500 € bewilligt werden.
  • Für jede weitere Person des Hausstandes können zusätzlich bis 250 € bewilligt werden.
  • Die maximale Förderung im Bereich der Haushaltsbeihilfen beträgt 1.500 € pro Haushalt. Die Summe aller DRK-Förderungen (inkl. der Soforthilfen) darf 5.000 € nicht übersteigen.
  • Die Unterstützung richtet sich Vorrangig an vom Hochwasser betroffene Menschen, die bislang keine / geringe finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten haben.

Die Spendenmittel können nur an natürliche Personen, die vom Hochwasser direkt betroffen sind, ausgezahlt werden. Eine Förderung außerhalb von privaten Haushalten, z.B. in den betrieblichen Bereich von Unternehmen oder Selbstständige, ist nicht möglich.

Beschreibung des Antragsverfahren der DRK-Finanzhilfen II:

  1. Sie füllen das Antragsformular vollständig aus. Sie beschleunigen das Verfahren deutlich, wenn Sie diesem Antrag entsprechende Unterlagen zur Plausibilisierung beifügen. Bitte achten Sie darauf, das Formular an den DRK-Kreisverband zu senden, in dem der Schadensort liegt.
  2. Senden Sie das Antragsformular im Original unterschrieben an: DRK-Kreisverband Bernkastel-Wittlich e.V., DRK-Finanzhilfen II, Kurfürstenstraße 7a, 54516 Wittlich
  3. Im DRK-Kreisverband wird schnellstmöglich über Ihren Antrag entschieden.
  4. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie die Zahlung direkt auf das angegebene Konto überwiesen. Sollten wir Rückfragen haben, so melden wir uns bei Ihnen. Sollte Ihr Antrag nicht bewilligt werden, so werden Sie von uns informiert.

Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig auszufüllen und alle erforderlichen Nachweise in Kopie beizufügen.

Bitte sehen Sie von Rückfragen ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

Allgemeine Hinweise zu weiteren vorrangigen Hilfen:

  • Sollten Sie berechtigt sein Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG oder § 6b BKGG (Empfänger von Kinderzuschlag / Wohngeld) empfangen, könnten Sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Mehr dazu erfahren Sie beim Jobcenter oder Ihrer Kommune vor Ort.
  • Sie könnten Anspruch auf die „Aufbauhilfe RLP 2021 für Hausrat“ des Landes Rheinland-Pfalz haben. Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten erfolgt die Förderung nach folgenden Pauschalförderbeträgen:
Anzahl der Personen im Hausstand Betrag
1 Person 13.000 €
2 Personen 21.500 €
3 Personen 25.000 €
4 Personen 28.500 €
Jede weitere Person 3.500 €

Die Anträge können ausschließlich über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://isb.rlp.de/unwetterhilfen.html